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Allgemeine Geschäftsbedingungen

02.04.2019
 
Bitte sorgfältig lesen. InternshipMalta ist ein Handelsname der Maltalingua Ltd mit Sitz im Boxer House, 2 Birkirkara Hill, St. Julian’s, Malta, Handelsregisternummer C54574.
 

1. Begriffsbestimmungen

1.1 Der Praktikant: Der Kunde (Auftraggeber) oder die Person, für die die Vermittlung durchgeführt wird, die Person, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Rücksendung des Bewerbungsformulars per E-Mail an IM akzeptiert hat. Die Definition steht in keinem Zusammenhang mit dem offiziellen Status und bezieht sich stets auf eine Einzelperson.
1.2 Praktikumsunternehmen: Jedes Praktikumsunternehmen, das mit Abroad Internships in Kontakt stand, mit der Absicht, ein Praktikum für den vorgenannten Praktikanten innerhalb seines Unternehmens zu realisieren.
1.3 InternshipsMalta (Handelsname der Maltalingua Ltd. C54574, im Folgenden ‚IM‘ genannt): Die beratende und vermittelnde Organisation zwischen dem Praktikanten und dem Unternehmen, deren Ziel es ist, durch Beratung, Information und Vermittlung dabei zu helfen, einen Vertrag zwischen dem Praktikanten und dem Praktikumsunternehmen zu realisieren, dem sowohl der Praktikant als auch das Praktikumsunternehmen zustimmen.
1.4 Externe Organisationen: Verschiedene Dienstleister weltweit, die in der Lage sind, IM zusätzliche oder primäre Leistungen zu erbringen. Dazu gehören die Unterkunft, Reisebüros und jedes andere Unternehmen, mit dem der Praktikant in Kontakt getreten ist, um ein Praktikum über IM zu realisieren.

 

2. Allgemeines

2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website einzusehen und dort hinterlegt: www. internshipsmalta.com
2.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können gespeichert oder ausgedruckt werden, indem Sie mit der rechten Maustaste auf den Text klicken und ‚Drucken‘ wählen. Anschließend kann der Text ausgedruckt oder als PDF gespeichert werden.
2.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit angefordert werden. Senden Sie eine E-Mail an jobs@internshipsmalta.com oder an Ihren Berater, um sie als PDF anzufordern.
2.4 IM und der Kunde, die die Vereinbarung eingehen, kommen eine Zusammenarbeit überein mit dem Ziel, alle Aufgaben in gegenseitigem Einvernehmen auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der auf der Website (www.internshipsmalta.com) angegebenen Preise zu erfüllen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preislisten sind gültig und ausschließlich.
2.5 IM ist nicht verantwortlich für etwaige Zusatzkosten, die einem Praktikanten über externe Organisationen entstehen können, ob durch Preiserhöhungen verursacht oder nicht. Die Gebühren von IM sind für alle im Schritt-für-Schritt-Leitfaden genannten Leistungen all-inklusive. Rabatte auf die Tarife werden unter keinen Umständen gewährt.
2.6 IM ist nicht verantwortlich für Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Praktikums entstehen, beispielsweise, aber nicht beschränkt auf Transport, Visum, Versicherungen und/oder Unterkunft, unabhängig davon, ob das Praktikum bereits bestätigt wurde.
2.7 IM haftet nur für die korrekte Bereitstellung und Übermittlung von Informationen zwischen Praktikant und Praktikumsanbieter und umgekehrt, die zu einem tatsächlich nachweisbaren Schaden führen kann, der unmittelbar vom Studierenden erlitten wird, wobei entgangener Gewinn, Handelsverluste, Imageschäden und Personenschäden ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Haftung von IM ist zudem auf den allein gezahlten Betrag der in Rechnung gestellten Gebühr zu dem Zeitpunkt beschränkt, zu dem sie haftbar gemacht wurde.
2.8 Der Praktikant erklärt sich damit einverstanden, dass die gesamte Kommunikation, jedoch nicht beschränkt auf die Rechnung und automatisch versendete Mahnungsrechnungen, per E-Mail erfolgt. Der Praktikant ist dafür verantwortlich, dass die Rechnung tatsächlich per E-Mail empfangen wird. IM kann nicht für mögliche Spamfilter und/oder eine ungültige oder falsche E-Mail-Adresse für die Rechnungsstellung als mögliche Ursachen für den Nichterhalt einer Rechnung verantwortlich gemacht werden.


3. Das Verfahren und der offizielle Vertrag

3.1.1 Nachdem der Praktikant das Bewerbungsformular auf der Website ausgefüllt oder IM erstmals kontaktiert hat, stellt IM dem Praktikanten ausführliche Informationen zur Anmeldung zur Verfügung.
3.1.2  Der Praktikant ist verpflichtet, ein Anschreiben vorzulegen, in dem klar dargelegt wird, warum er sich für das Praktikum bewirbt, zusammen mit einem aktuellen Lebenslauf.
3.1.3 Die an den Praktikanten weitergeleiteten Informationen sind als Angebot für eine bestimmte Leistung auf Wunsch des Studierenden zu verstehen. Diese Bedingungen weisen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin sowie auf die Aufforderung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr sorgfältig zu lesen.
3.2.1 Etwaige Fragen und Anmerkungen, die sich aus der Durchsicht dieser Formulare und/oder Bedingungen ergeben, sind per E-Mail an IM zu richten: jobs@internshipsmalta.com, durch direkte telefonische Kontaktaufnahme mit dem Berater oder über das Kontaktformular auf der Website.
3.2.2 Der Praktikant bestätigt, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Bewerbung um eine Praktikumsstelle gelesen und verstanden hat. Der Praktikant erklärt mit der Bewerbung um ein Praktikum bei IM, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und ihnen zustimmt.
3.2.3 Der Praktikant und IM sind nach der Rücksendung/dem Erhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch keine Vereinbarung eingegangen, außer der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.3 Der Praktikant trägt die Verantwortung für die korrekte und wahrheitsgemäße Übermittlung von Informationen in Bezug auf Anschreiben und persönlichen Lebenslauf. Jede Mitteilung oder Änderungsanfrage kann per E-Mail an jobs@internshipsmalta.com gesendet werden.
3.4 IM empfiehlt, dass sich der Praktikant spätestens zwei Monate vor dem Startdatum des Praktikums über www.internshipsmalta.com anmeldet ODER IM kontaktiert, um zu prüfen, ob es kurzfristig Optionen gibt. (Bitte beachten Sie: Berücksichtigen Sie die Visumanträge, das jeweilige Visumantragsverfahren und die Tatsache, dass die erforderliche Bearbeitungszeit je nach Land variiert.) 
3.5.1 Die von IM angebotenen Praktika sind für Praktikanten bestimmt, die am Startdatum des Praktikums 18 Jahre oder älter sind.
3.5.2 Praktikanten, die am Startdatum noch nicht 18 Jahre alt sind, benötigen die Erlaubnis eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten, der IM persönlich kontaktieren sollte.
3.5.3 Im Fall von 3.5.2 werden alle weiteren Vorgänge wie Verträge, Zahlungen und Bestätigungen in Absprache mit dem Elternteil oder Erziehungsberechtigten durchgeführt.
3.5.4 Im Fall von 3.5.2 muss mindestens ein Elternteil/Erziehungsberechtigter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von IM unterzeichnen und ihnen zustimmen.
3.6 Praktikanten, die sich mit einem oder mehreren Freunden anmelden, werden als getrennte Anmeldungen behandelt. IM kann nicht garantieren, dass Praktikanten im selben Unternehmen platziert werden können. Wenn ein Praktikant platziert wird und der andere nicht, erhält derjenige, der die Praktikumsstelle hat, eine Endrechnung. Weitere Informationen finden Sie in Absatz 10 zur Endrechnung.
3.7 Praktikanten, die sich anmelden, müssen während des gesamten Verfahrens für Vorstellungsgespräche verfügbar sein. Die Vorstellungsgespräche werden selbstverständlich in Absprache mit dem Praktikanten und dem Unternehmen geplant. Der Praktikant muss die Zeitunterschiede berücksichtigen und damit rechnen, dass er einen Skype-Anruf manchmal in der Pause/Unterrichtsstunde/am Abend/am Wochenende führen kann. Häufig kann der Praktikant mit einer Lehrkraft absprechen, dass er zur gleichen Zeit wie der Unterricht ein Vorstellungsgespräch für ein Praktikum hat. Selbstverständlich tun wir unser Bestes, um einen für beide Parteien passenden Zeitpunkt zu finden.


4. Qualifizierungsverfahren

4.1.1 Das Qualifizierungsverfahren ist ein interner Prozess von IM und hängt von der Qualität und dem Inhalt der Bewerbungsunterlagen ab. Zu den Bewerbungsunterlagen gehören das Bewerbungsformular, der Lebenslauf und das Anschreiben des Praktikanten, die an jobs@internshipsmalta.com gesendet werden.
4.1.2 IM hat das Recht, Referenzen des Praktikanten anzufordern und diese zu kontaktieren, um zu überprüfen, ob ein Praktikant über die erforderlichen Qualifikationen verfügt.
4.1.3 Die Kriterien für die Auswahl sind die übliche Beurteilung auf Grundlage der Schul- und Universitätsleistungen, außerschulischer Aktivitäten, Praktika, Berufserfahrung und Auslandserfahrungen.
4.2 Wenn der Praktikant unter einem bestimmten Qualitäts- oder Sprachniveau liegt, wird IM die Vermittlung nicht fortsetzen und den Praktikanten ordnungsgemäß darüber informieren, dass der Prozess beendet ist. 
4.3.1 Wenn der Praktikant über die erforderlichen Qualitäten verfügt, die Bewerbungsunterlagen jedoch nicht ausreichend, ungenau, unvollständig oder nicht verwendbar sind, wird IM den Praktikanten darüber informieren.
4.3.2 Wenn der Praktikant das Qualifizierungsverfahren ohne Probleme durchläuft, wird das Bewerbungsverfahren fortgesetzt und IM sendet dem Studierenden die Anzahlungsrechnung. Zu diesem Zeitpunkt haben weder der Praktikant noch IM eine Vereinbarung miteinander.
4.4.1 IM ist berechtigt, die Anmeldeunterlagen in das IM-Geschäftsformat zu bringen und (geringfügige) Anpassungen mit dem Ziel vorzunehmen, den Vermittlungsprozess zu verbessern. IM wird dies mit einem Studierenden besprechen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
4.4.2 Änderungen und eine eingehende Überarbeitung/Rückmeldung zu den Anmeldeunterlagen werden von IM durchgeführt, nachdem die Anzahlung geleistet wurde, wie in Punkt 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt. Siehe auch Absatz 6.2.2.
 

5. Anzahlung

5.1 Sobald IM bestätigt hat, dass sich der Praktikant für die Vermittlung qualifiziert hat, wird dem Studierenden eine E-Mail mit einer Anzahlungsrechnung zugesendet.
5.2.1 Die Anzahlungsrechnung besteht – unabhängig vom gewünschten Zielort – aus einem Betrag von 150,00 Euro. Dieser Betrag ist an die auf der Rechnung angegebenen Bankdaten zu zahlen.
5.2.2 Teil der Anzahlung ist ein Betrag von 50,00 Euro an Verwaltungskosten. Diese Kosten sind nicht erstattungsfähig.
5.3.1 Die Anzahlung gilt zu dem Zeitpunkt als geleistet, zu dem IM den gesamten Betrag der Anzahlungsrechnung in Höhe von 150,00 Euro erhalten hat.
5.3.2 Wenn die Anzahlung vom Praktikanten und/oder Elternteil geleistet wird, stimmt der Praktikant der Zusammenarbeit und Vermittlung des Praktikums durch IM zu.
5.3.3 Mit der Zahlung der Anzahlungsrechnung bestätigt der Praktikant erneut, die Bedingungen von IM zu verstehen und ihnen zuzustimmen.
5.3.4 IM beginnt den Vermittlungsprozess offiziell, sobald die Anzahlungsrechnung bezahlt ist und die korrekten Bewerbungsunterlagen eingegangen und akzeptiert sind. Zudem beginnt zu diesem Zeitpunkt die Frist von mindestens vier Wochen, um ein Praktikum für den Praktikanten zu finden. Weitere Informationen unter dem Absatz ‚Frist‘.


6. Frist

6.1 Auf dem Bewerbungsformular kann der Praktikant eine Frist angeben, innerhalb derer IM ihm ein Praktikum finden soll.
6.2.1 Die Frist muss mindestens einen Zeitraum von 1 Kalendermonat umfassen.
6.2.2 Die Mindestfrist von 1 Kalendermonat beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem IM die Anzahlung auf seinem Bankkonto erhält und alle korrekten Anmeldeunterlagen bei Abroad Internships vorliegen.
6.2.3 Wird eine kürzere Frist als der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte volle Kalendermonat vereinbart, gelten die schriftlich besprochenen Regeln.
6.3 Eine Frist für einen längeren Zeitraum kann besprochen werden. Je mehr Zeit IM hat, desto eher findet IM das perfekt passende Praktikum.
6.4 Die Frist ist die online angegebene Zeit für die Suche nach dem Praktikum. Beachten Sie, dass Sie für einige Länder die Zeit für den Visumantrag einkalkulieren müssen, was eine Weile dauern kann.


7. Rückerstattungsrichtlinien für die Anzahlung

7.1.1 Nur in dem Fall, dass IM nicht in der Lage ist, innerhalb der vom Praktikanten auf dem Bewerbungsformular angegebenen Frist ein Praktikum vorzuschlagen, wird die Anzahlung abzüglich 50 Euro Verwaltungskosten erstattet. Dies gilt nicht, wenn die angegebene Frist kürzer ist als der in Artikel 6.2.1 genannte Zeitraum; in diesem Fall wird die Anzahlung unter keinen Umständen erstattet.
7.1.2 Wenn der Praktikant die Vermittlung nach Zahlung der Anzahlung aufgrund einer schweren Krankheit oder einer familiären Angelegenheit wie eines Todesfalls 1. oder 2. Grades absagt, erstattet IM die Anzahlung abzüglich 50 Euro Verwaltungskosten. In beiden Fällen muss der Praktikant einen formellen schriftlichen Nachweis über die Angelegenheit vorlegen, etwa ein unterschriebenes ärztliches Attest, das überprüft werden kann.
7.1.3 In allen Fällen, die nicht in 7.1.1 und 7.1.2 genannt sind, wird die Anzahlung unter keinen Umständen erstattet.
7.1.4 Wenn ein bestimmtes Praktikum von der Universität oder Schule nicht genehmigt wird, beginnt IM die Suche nach einem neuen Praktikum. Der Praktikant muss IM eine schriftliche Erklärung mit der Begründung für die Nichtgenehmigung des Praktikums senden. IM ist in diesem Fall berechtigt, den Studienberater/Studiencoach zu kontaktieren. Die Frist wird um die Anzahl der Tage verlängert, die die Universität oder Schule zur Genehmigung des Praktikums benötigt hat.
7.1.5 Wenn der Praktikant eine Rückerstattung der Anzahlung erhält, muss er IM innerhalb von 6 Wochen seine persönlichen Bankdaten senden, damit IM die Rückerstattung vornehmen kann.
7.2.1 Wenn die Frist verstrichen ist und der Praktikant zusammen mit IM eine neue Frist festlegt, besteht keine Möglichkeit einer Rückerstattung, wenn die neue Frist nicht eingehalten wird. Dies gilt auch, wenn der Praktikant selbst ein Praktikum gefunden hat.
7.3 Es besteht keine Möglichkeit, einen Rabatt zu besprechen, wenn der Praktikant beschließt, das Vermittlungsverfahren nach Ablauf der Frist zu verlängern.
7.4 Wenn die Anzahlung erstattet wird, erhält der Praktikant diese innerhalb von 30 Tagen.
7.5 Wenn der Praktikant nach dem Vorstellungsgespräch von 2 Unternehmen abgelehnt wurde, hat der Praktikant keinen Anspruch mehr auf eine Rückerstattung der Anzahlung.
7.6 Anzahlungen sind nach Beginn des Praktikums nicht erstattungsfähig.


8. Stornierung/Aussetzung der Vermittlungsvereinbarung

8.1 Wenn der Praktikant innerhalb von maximal 5 Werktagen nach dem letzten Kontaktmoment seitens IM oder des angebotenen Praktikumsunternehmens nicht in der Lage ist zu antworten oder telefonisch erreicht zu werden, kann IM die Vermittlungsvereinbarung stornieren. Ist dies der Fall, hat der Praktikant keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Anzahlung. Dies gilt unabhängig vom festgelegten Datum der Frist.
8.2 Wenn der Praktikant eine Zeit der Abwesenheit oder Nichterreichbarkeit über einen bestimmten Zeitraum bespricht, wird IM die beste Form der Zusammenarbeit besprechen. Der Praktikant ist verpflichtet, dies im Voraus mit IM zu besprechen, beispielsweise aufgrund von Urlaub oder Krankheit. Wenn der Praktikant mehrfach ohne im Voraus angegebenen Grund für Vorstellungsgespräche oder Erstgespräche nicht verfügbar ist, ist IM berechtigt, die Anzahlung nicht zu erstatten. Der Praktikant wird im Voraus per E-Mail benachrichtigt.
8.3 Der Praktikant ist verpflichtet, IM zu informieren, wenn er beschließt, die Vermittlungsvereinbarung vor Ablauf der festgelegten Frist aus einem anderen als den in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Gründen zu kündigen. Der Praktikant und IM werden die nächsten Schritte der Stornierung besprechen. Die Anzahlung wird nicht erstattet und die Vermittlungsvereinbarung wird storniert, sofern dies nicht schriftlich anders besprochen wird.
8.4 IM erwartet Mitwirkung und eine professionelle Haltung des Studierenden. IM behält sich das Recht vor, die Vereinbarung zu beenden, wenn der Praktikant zu vereinbarten Bewerbungsterminen nicht erscheint/zu spät kommt oder nachweislich keine/eine schlechte Motivation zeigt.
8.5 Falls IM mehr als einmal von Unternehmen hört, dass mit der Haltung/Motivation des Studierenden etwas nicht stimmt, wird IM den Praktikanten kontaktieren, um die weiteren Schritte zu besprechen. Je nach Situation behält sich IM das Recht vor, die Vereinbarung ohne Rückerstattung der Anzahlung zu beenden.


9. Annahmekriterien

9.1 IM arbeitet sehr hart daran, ein geeignetes, lehrreiches und unterhaltsames Praktikum für einen Studierenden zu finden. Falls ein vorgeschlagenes Praktikum nicht geeignet ist, muss der Praktikant IM die Gründe dafür klar darlegen. Auf dieser Grundlage können wir einen besseren nächsten Vorschlag machen.  
9.2 Maximal 3 (drei) vollständige und passende Praktikumsangebote sind im Service von IM enthalten. Diese Angebote erfolgen nacheinander, das heißt, der Praktikant muss pro Angebot annehmen oder ablehnen. Werden mehr als 3 Praktikumsangebote angefordert, berechnet IM für jedes weitere Angebot 50 Euro.
9.3 Unter den vertraglichen Bedingungen betrifft es die zwischen dem Praktikanten und dem Unternehmen getroffenen Vereinbarungen, für die IM keinerlei Verantwortung trägt. Dazu gehören Vereinbarungen über Arbeitszeiten, Vergütungen/Gehalt, geografische Flexibilität, Praktikumsziele, Verhalten am Arbeitsplatz und eine mögliche Beendigung. IM hat das Recht, sich über die Motivation, das Verhalten und die Anwesenheit beim Praktikumsunternehmen zu informieren, um bei etwaigen Problemen zu vermitteln.
9.4 Ein geeignetes Praktikum bedeutet, dass das Praktikumsunternehmen, die Abteilung, die Praktikumsaufgaben und die Stundenzahl den Wünschen und Anforderungen des Praktikanten entsprechen. Die unten genannten Gründe gelten nicht als gültig, um eine Ablehnung eines Praktikums darauf zu stützen.
  • Praktikumsvergütung – in jeglicher Form
  • Die Umgebung/das Viertel des Büros
  • Die Anfahrtszeit ist zu lang (eine Anfahrtszeit von einer Stunde ist zu erwarten)
  • Praktikumszeiten am Abend oder am Wochenende
  • Die Branche des Unternehmens ist nicht so schön
  • Fehlen anderer Praktikanten im Unternehmen
  • Die Person, mit der der Praktikant das Vorstellungsgespräch führte, kam zu spät


10. Endzahlung

10.1.1 Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung des Praktikanten und des Unternehmens, dass das Praktikum und der Praktikant akzeptiert sind, erhält der Praktikant die Endzahlung bzw. Endrechnung. Diese Rechnung entspricht der Gesamtgebühr von 375 EUR abzüglich des Betrags der Anzahlung.
10.1.2 Wenn das Praktikum vom Praktikanten bestätigt wird – dies kann vor der offiziellen Genehmigung des Praktikums durch die Schule erfolgen –, wird dem Studierenden die Endrechnung zugesendet. Falls die Schule das Praktikum nicht genehmigt, wird IM weiterhin nach einem Praktikum suchen, das die Schule ebenfalls für geeignet hält.
10.1.3 Wird kein neues Praktikum gefunden, wie in Artikel 10.1.2 beschrieben, gelten die in Artikel 7 beschriebenen Bedingungen.
10.2 Sofern zwischen dem Praktikanten und Abroad Internships nicht anders vereinbart, ist die endgültige und vollständige Zahlung innerhalb von sieben Tagen nach Versand der Rechnung durch Abroad Internships zu leisten.
10.3.1 Falls die Endzahlung nicht innerhalb von sieben Tagen nach Versand der Rechnung durch Abroad Internships geleistet wurde, hat Abroad Internships das Recht, für jede Mahnung 25 Euro Verwaltungskosten zu berechnen.
10.3.2 Wenn die Zahlungsfrist nach der dritten Mahnung abgelaufen ist, hat IM das Recht, ein Inkassobüro einzuschalten, und wird dies tun. Dies bringt zusätzliche Kosten mit sich, die gesetzlich festgelegt sind und dem Studierenden in Rechnung gestellt werden.
10.3.3 Falls die Endrechnung unbezahlt bleibt, wird IM das Praktikumsunternehmen, bei dem der Praktikant einen Vertrag unterschrieben hat, über den Sachverhalt informieren. Wenn das Praktikumsunternehmen aufgrund dieser Information beschließt, das Praktikum zu beenden/abzubrechen, ist der Praktikant dennoch verpflichtet, die Vermittlungskosten an Abroad Internships zu zahlen.
10.4. Falls der Praktikant das Praktikum selbst absagt, bevor er die Endrechnung bezahlt hat, gilt die Leistung praktisch als erbracht. IM wird dem Studierenden dennoch 100 % der Endzahlung in Rechnung stellen.
10.5 Wenn in Absprache mit dem Studierenden ein neuer Praktikumsplatz gefunden wird, der vom Praktikumsort auf dem Bewerbungsformular abweicht, erhält der Praktikant die Endrechnung des neuen Landes abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung. Die Kosten pro Land können eingesehen werden unter: https://abroad-internships.com/fees.
10.6 Wenn ein Praktikant einen Praktikumsplatz annimmt, nachdem die Frist auf dem Bewerbungsformular abgelaufen ist, muss der Praktikant dennoch die Endrechnung bezahlen. IM gewährt keine Rabatte, wenn eine Frist nicht eingehalten wird.


11. Reisedokumente

11.1 Es liegt in der Verantwortung des Studierenden, vor Beginn des Praktikums die korrekten Reisedokumente zu besitzen, etwa einen gültigen Ausweis, ein Visum, eine Arbeitserlaubnis und einen Nachweis über die korrekten Impfungen. IM stellt dem Praktikanten Informationen über die erforderlichen Dokumente zur Verfügung, doch das (rechtzeitige) Beantragen, Bezahlen und Beschaffen der Dokumente liegt ausschließlich in der Verantwortung des Studierenden.
11.2 Wenn ein Praktikant aufgrund fehlender korrekter Dokumente nicht in der Lage ist, (Teile) der Reise anzutreten oder die Reise zu verlängern, liegen alle Folgen in der Verantwortung des Studierenden.
11.3 IM ist eine Praktikumsagentur. IM bemüht sich stets, über die neuesten Visabestimmungen der Praktikumsländer auf dem Laufenden zu bleiben. IM kann jedoch nicht garantieren, stets über die neuesten Entwicklungen informiert zu sein. Für den Visumantrag wird vom Praktikanten erwartet, sich über die Website der Botschaft oder des Konsulats über den Visumantrag seines Praktikumslandes zu informieren.
11.4 Wenn ein genehmigtes Praktikum aufgrund der Unmöglichkeit, ein Visum zu beantragen, vom Unternehmen und/oder Studierenden nicht angetreten wird, erstattet IM die Gesamtrechnung nicht zurück.


12. Vertrag Unternehmen/Studierender

12.1 IM unterstützt sowohl den Praktikanten als auch das Praktikumsunternehmen bei der Unterzeichnung der Verträge.
12.2 Der Praktikumsvertrag wird vom Studierenden, dem Praktikumsunternehmen und häufig auch von der Schule des Studierenden unterzeichnet. IM ist nicht verantwortlich für den Inhalt des Vertrags und mögliche Änderungen, die vom Unternehmen und/oder Studierenden besprochen werden.
12.3 Falls sich der Vertrag in irgendeiner Weise ändert, wird der Praktikant gebeten, IM über diese Änderungen zu informieren.
12.4.1 Im Fall relevanter/wesentlicher Änderungen außerhalb des Einflusses des Praktikanten und/oder von IM wird IM mit der Suche nach einem neuen geeigneten Praktikum für den Studierenden beginnen. Unter keinen Umständen wird IM eine Rückerstattung vornehmen. Zu relevanten/wesentlichen Änderungen außerhalb des Einflusses des Praktikanten und/oder von IM gehören:
  • Das Praktikumsunternehmen geht insolvent
  • Das Praktikumsunternehmen beschließt, den Vertrag unerwartet zu beenden
  • Das Praktikumsunternehmen zieht in eine andere Stadt oder ein anderes Land um
12.5 IM kann nicht für Änderungen des Vertrags haftbar gemacht werden, die vom Praktikumsunternehmen, der Schule oder dem Studierenden vorgenommen werden. IM wird jedoch stets versuchen, eine Lösung für auftretende Herausforderungen zu finden.
12.6.1 Falls sich herausstellt, dass IM dem Studierenden falsche Informationen gegeben hat, hat der Praktikant die Möglichkeit, seine Anzahlung zurückzufordern. Zum Beispiel, wenn mitgeteilt wurde, dass sich ein Praktikum in der gewünschten Stadt befindet, und sich schließlich herausstellt, dass der Praktikumsort außerhalb der gewünschten Stadt liegt.
12.6.2 Im Fall von 12.6.1 muss der Praktikant die Änderung/den Fehler IM unverzüglich melden.
12.6.3 IM wird mindestens zwei Wochen Zeit gegeben, um ein neues Praktikum für den Praktikanten zu vermitteln, bevor der Praktikant das Recht hat, eine Rückerstattung der Anzahlung zu verlangen.
12.7 Wenn der Praktikant mehr als vier Wochen nach dem Startdatum große Änderungen am Praktikum vornimmt, ist der Praktikant für alle Folgen verantwortlich und die Zusammenarbeit zwischen IM und dem Praktikanten gilt als ungültig. In diesem Fall trägt keine Partei eine Verantwortung und der Praktikant kann die Rückerstattung etwaiger Zahlungen nicht verlangen. Der Praktikant ist verpflichtet, Abroad Internships über alle derartigen Änderungen zu informieren, da IM versucht, den Praktikanten wo möglich zu unterstützen.
12.8.1 Wenn der Praktikant weniger als 4 Wochen nach Beginn des Praktikums wechseln möchte, muss dies in Absprache mit IM und als wohlüberlegte Entscheidung erfolgen. Bevor nach neuen Praktika gesucht wird, sollte IM die Gelegenheit erhalten, mit dem Praktikumsunternehmen und/oder der Schule über die aktuelle Situation zu sprechen. IM rät dringend davon ab, das aktuelle Praktikum zu beenden, bevor ein neues/alternatives Praktikum gefunden wurde; geschieht dies dennoch, behält sich IM das Recht vor, keine Entschädigung zu leisten. Unter den folgenden Umständen hilft IM, ein neues Praktikum zu finden:
  • Eine im Unternehmen gesprochene Sprache ist eine andere als erwartet
  • Es gibt mehr Auszubildende/Praktikanten als Betreuer
  • Es scheint eine Kultur der Einschüchterung und/oder Diskriminierung zu geben


13. Beendigung durch das Praktikumsunternehmen selbst

13.1 Falls das Praktikumsunternehmen den Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Praktikanten aufgrund der Haltung oder des Verhaltens des Studierenden beendet, hat IM keine weiteren Verpflichtungen. Die Verträge sowie der Grund für die Entlassung liegen in der Verantwortung der beiden Parteien, die den Vertrag unterzeichnet haben. In diesem Fall besteht keine Möglichkeit einer Erstattung durch Abroad Internships.
13.2 Wenn das Praktikumsunternehmen den Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Praktikanten aus internen betrieblichen Gründen und nicht auf Grundlage des Verhaltens des Studierenden beendet, wird IM versuchen, so bald wie möglich ein ähnliches Praktikum für den Praktikanten zu realisieren. Dem Studierenden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, und IM kann hierfür auch nicht (finanziell) haftbar gemacht werden.
13.3 Wenn das Praktikumsunternehmen beschließt, den Vertrag aufgrund des Verhaltens des Studierenden zu beenden oder abzubrechen, und der Praktikant Abroad Internships bittet, ihn bei der Suche nach einem neuen Praktikumsunternehmen zu unterstützen, beginnt der Vermittlungsprozess von vorn, einschließlich der damit verbundenen Kosten, wie auf der Website von IM angegeben.


14. IM-Service

14.1 IM ist eine Praktikumsagentur. Die von IM erhobenen Preise bestehen ausschließlich aus der Vermittlung eines Praktikums. IM übernimmt gerne eine unterstützende Rolle und bietet Hilfe und Beratung zu anderen Leistungen wie Informationen über das Visum, die Unterkunft, Tickets und andere administrative Vorgänge. Die Beratung ist eine Zusatzleistung. Der Praktikant ist jedoch selbstverständlich verpflichtet, Eigeninitiative zu zeigen und sich auch selbst über zusätzliche Angelegenheiten (wie den Visumantrag) zu informieren.
14.2.1 In dem Zeitraum, in dem IM mit der Vermittlung befasst ist, kann IM nicht für rechtliche Folgen oder eine Haftung verantwortlich gemacht werden, die sich aus der Zusammenarbeit mit Abroad Internships ergeben.
14.2.2 IM kann nicht für Vereinbarungen verantwortlich gemacht werden, die zwischen dem Studierenden, der Schule und dem Praktikumsunternehmen getroffen werden, sowie für die Rolle als Vermittler zwischen diesen Parteien. IM ist unter keinen Umständen für die dem Studierenden entstandenen Kosten verantwortlich.
14.3 IM gibt keine Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, dass ein Praktikum für den Studierenden gefunden werden kann. Allerdings erhalten etwa 97 % der angemeldeten Praktikanten ein Praktikum wie gewünscht.
14.4.1 Falls die Vermittlung scheitert, ist Absatz 7 anwendbar.
14.4.2 IM kann in keiner Weise für die Folgen verantwortlich gemacht werden, die sich aus einer scheiternden oder nicht zustande kommenden Vermittlung ergeben.
14.4.3 IM kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, falsche Informationen vom Praktikumsunternehmen und/oder Studierenden zu erhalten.
14.5 Alle Beschwerden im Zusammenhang mit dem Praktikum müssen Abroad Internships unverzüglich gemeldet werden. IM nimmt Beschwerden sehr ernst und mit hoher Priorität und handelt entsprechend und im Einklang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14.6 Falls der Praktikant die Arbeit von IM behindert, indem er falsche Informationen liefert, die Durchführung eines Programms vorsätzlich stört oder das Erreichen des gewünschten Ziels innerhalb des oben beschriebenen Zeitrahmens behindert, können der Gesamtrechnung zusätzliche Kosten hinzugefügt werden. Die Höhe dieser zusätzlichen Kosten wird von Abroad Internships festgelegt.
14.7 Falls ein Praktikum vom Studienprogramm des Studierenden aufgrund einer falschen/nicht rechtzeitigen Kommunikation des Praktikumsunternehmens und/oder der Zusammenarbeit mit IM nicht anerkannt wird, hat der Praktikant keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.
14.8. Sollte der Bewerber die Kontaktdaten (potenzieller) Praktikumsunternehmen zu seinem eigenen Vorteil nutzen oder die Kontakte an Dritte (andere Personen oder Organisationen) weitergeben, hat IM das Recht, dem Praktikanten die Kosten einer vollständigen Praktikumsvermittlung sowie die Kosten des erlittenen Schadens in Rechnung zu stellen.
14.9 Mit Genehmigung des Studierenden hat IM das Recht, Fotos/Videos über Social Media zu verwenden und das Material zusätzlich für andere Werbezwecke – offline und online – zu nutzen. Der Urheberrechtsinhaber des Fotos kann jederzeit verlangen, dass das Foto/Video wieder offline genommen wird oder künftig nicht mehr verwendet werden darf. In diesem Fall nimmt IM das Foto/Video aus dem System. Der Urheberrechtsinhaber/Eigentümer des Fotos kann keine Ausgaben oder Einnahmen im Zusammenhang mit dem Material geltend machen.
14.10 Diese Vereinbarung unterliegt der Rechtsprechung Maltas. Etwaige Streitigkeiten sind von einem maltesischen Gericht beizulegen.
 
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können über jobs@internshipsmalta.com angefordert werden. Die vorherige Version, gültig ab dem 2. April 2019, kann ebenfalls per E-Mail angefordert werden.